Anwalt Mietrecht in Halle (Saale)
Wir kümmern uns um rechtliche Fragen rund um das Erben und Vererben. Regelungen sollten schon vor dem Erbfall getroffen werden. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Der Erblasser kann selbst bestimmen, wer im Todesfall sein Vermögen erhalten soll. Trifft der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzlichen Erben werden vom Ehegatten bzw. Lebenspartner abgesehen, in erster Linie die Kinder, gegebenenfalls Enkel des Erblassers.
Was kommt nach einem Erbfall auf die Erben zu? Wir beraten nach dem Erbfall zur Erbfolge sowie zur Erbausschlagung. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Wir unterstützen Sie bei der Erbauseinandersetzung, sofern nach dem Erbfall eine sogenannte Erbengemeinschaft entstanden ist.
Wir stehen Ihnen auch bei der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zur Verfügung.
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